Prüfe bei einer Strompreiserhöhung zuerst Änderungsdatum, neue Preise und den Kündigungshinweis. Besteht ein Sonderkündigungsrecht, ist ein nachweisbar rechtzeitiger Zugang entscheidend. Berechne die Mehrkosten aus Arbeits- und Grundpreis gemeinsam.
Wann ein Sonderkündigungsrecht in Betracht kommt
Ändert ein Lieferant die Preise oder Vertragsbedingungen aufgrund eines vertraglichen Änderungsrechts, sieht § 41 Absatz 5 EnWG grundsätzlich eine Kündigung zum Wirksamwerden der Änderung ohne Kündigungsfrist vor. Es gibt Ausnahmen, etwa für bestimmte unverändert weitergegebene steuerliche Änderungen. Prüfe daher das konkrete Schreiben und den dort genannten Kündigungshinweis.
Diese Angaben markieren
Speichere die Mitteilung und halte die entscheidenden Punkte schriftlich fest.
- Datum, ab dem der neue Preis gelten soll.
- Bisheriger und künftiger Arbeits- und Grundpreis.
- Hinweis auf Sonderkündigung und Kontaktweg zum Anbieter.
- Vertrags- oder Kundennummer und betroffene Lieferstelle.
Die neue Belastung ausrechnen
Ein Beispiel: Steigt der Arbeitspreis um 4 Cent, entstehen bei 3.000 kWh rechnerisch 120 € Mehrkosten pro Jahr. Erhöht sich außerdem der Grundpreis um 2 € monatlich, kommen 24 € hinzu. Vergleiche deshalb beide Preisbestandteile. Die Beispielwerte sind frei gewählt und beschreiben keine aktuelle Marktentwicklung.
Bei kurzer Frist selbst aktiv werden
Wenn du ein bestehendes Sonderkündigungsrecht ausüben möchtest, stelle den rechtzeitigen Zugang beim bisherigen Anbieter sicher und bewahre den Nachweis auf. Verlasse dich bei knappen Terminen nicht allein auf einen späteren Wechselauftrag. Ein Tarif-Check ersetzt keine Kündigung und keine individuelle Rechtsberatung. Bei Streit über das Kündigungsrecht helfen Verbraucherberatung oder anwaltliche Beratung weiter.
Häufige Fragen
Reicht eine Tarif-Check-Anfrage als Sonderkündigung?
Nein. Deine Anfrage an uns kündigt keinen Vertrag. Bei einer knappen Frist musst du selbst sicherstellen, dass eine wirksame Kündigung rechtzeitig beim bisherigen Anbieter ankommt.
Wie hoch ist die Mehrbelastung durch den neuen Strompreis?
Multipliziere die Differenz des Arbeitspreises in Euro je kWh mit deinem Jahresverbrauch. Addiere die Differenz des monatlichen Grundpreises mal zwölf. Mit dem Stromkostenrechner kannst du beide Preisstände nebeneinanderstellen.
Quellen & weiterführende Informationen
§ 41 EnWG: Energielieferverträge Bundesnetzagentur: Kündigung und WiderrufInhaltlich aktualisiert: 20. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich sind dein Vertrag und die im Einzelfall geltenden Bedingungen.
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