DIE KURZE ANTWORT

Die Grundversorgung ist ein gesetzlich geregeltes Versorgungsverhältnis zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Den zuständigen Grundversorger nennt der örtliche Netzbetreiber. Ein Grundversorgungsvertrag lässt sich mit zwei Wochen Frist in Textform kündigen.

So erkennst du, ob du in der Grundversorgung bist

Suche in Rechnung und Vertragsbestätigung nach der Tarifbezeichnung und einem Hinweis auf die Grundversorgung. Ein eigener Tarifname oder ein bekannter Versorgername ist noch kein sicherer Beleg für die Vertragsart. Bei Unklarheit bitte den Anbieter um eine eindeutige Auskunft.

  • Welcher Tarif ist für meine Lieferstelle hinterlegt?
  • Handelt es sich um Grundversorgung oder einen Sondervertrag?
  • Welche Preise und Kündigungsbedingungen gelten aktuell?

Den Grundversorger für deine Adresse finden

Welcher Grundversorger zuständig ist, richtet sich nach dem örtlichen Netzgebiet. Der Netzbetreiber veröffentlicht die Zuordnung und kann sie dir nennen. Notiere getrennt den Lieferanten, den Netzbetreiber und den Messstellenbetreiber; diese Rollen können von unterschiedlichen Unternehmen übernommen werden.

Ist die Grundversorgung immer teurer?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Besorge dir das gültige Preisblatt und vergleiche es mit einem konkreten Angebot für dieselbe Lieferstelle. Eigene Modellrechnung: Bei 1.500 kWh machen 5 Cent Preisunterschied 75 € im Jahr aus. Ein um 6 € höherer monatlicher Grundpreis verbraucht davon 72 €. Übrig wären nur 3 € Preisvorteil. Die Preise sind frei gewählt und kein Vergleich realer Anbieter.

Arbeits- und Grundpreis gemeinsam berechnen

Wechsel aus der Grundversorgung vorbereiten

Für die Kündigung gilt nach § 20 StromGVV eine Frist von zwei Wochen in Textform. Kläre den Starttermin des neuen Vertrags und wer die Kündigung übernimmt. Bewahre beide Bestätigungen auf. Eine Anfrage auf dieser Website beendet deinen bestehenden Vertrag noch nicht.

Stromanbieter wechseln: der Ablauf Schritt für Schritt

Grundversorgung und Ersatzversorgung auseinanderhalten

Ersatzversorgung kann greifen, wenn ein Strombezug keinem Liefervertrag zugeordnet werden kann. Sie ist ein eigenes, grundsätzlich auf höchstens drei Monate begrenztes Versorgungsverhältnis; Preise können von der Grundversorgung abweichen. Lies ein entsprechendes Schreiben deshalb genau und kläre die Zuordnung mit dem genannten Versorger.

Häufige Fragen

Bin ich automatisch in der Grundversorgung, wenn ich bei Stadtwerken bin?

Nein. Ein Unternehmen kann neben der Grundversorgung weitere Verträge anbieten. Prüfe die Tarifbezeichnung und die Vertragsbedingungen oder frage direkt beim Lieferanten nach.

Muss ich für einen Vergleich meinen bisherigen Strom erst kündigen?

Nein. Du kannst zunächst Preise und Bedingungen gegenüberstellen. Kündigung und neuer Lieferbeginn sollten erst auf Grundlage deiner konkreten Vertragsart und Termine abgestimmt werden.

Quellen & weiterführende Informationen

Bundesnetzagentur: Grundversorgung § 20 StromGVV: Kündigung Bundesnetzagentur: Ersatzversorgung

Inhaltlich aktualisiert: 20. September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich sind dein Vertrag und die im Einzelfall geltenden Bedingungen.

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